RS OGH 1957/3/27 7Ob140/57

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Veröffentlicht am 27.03.1957
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Norm

ABGB §613

Rechtssatz

Bei einer Substitution auf den Überrest sind die der Vorerbin aus ihrem beschränkten Eigentumsrecht zukommenden Rechte hinreichend gewahrt, wenn im Grundbuch ihr Eigentumsrecht "mit der Beschränkung durch die ...... angeordnete fideikommissarische Substitution auf den Überrest" einverleibt wird. Es bedarf darüber hinaus nicht noch einer gesonderten Anmerkung dieser Beschränkung durch die fideikommissarische Substitution.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 140/57
    Entscheidungstext OGH 27.03.1957 7 Ob 140/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015258

Dokumentnummer

JJR_19570327_OGH0002_0070OB00140_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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