Norm
ABGB §613Rechtssatz
Bei einer Substitution auf den Überrest sind die der Vorerbin aus ihrem beschränkten Eigentumsrecht zukommenden Rechte hinreichend gewahrt, wenn im Grundbuch ihr Eigentumsrecht "mit der Beschränkung durch die ...... angeordnete fideikommissarische Substitution auf den Überrest" einverleibt wird. Es bedarf darüber hinaus nicht noch einer gesonderten Anmerkung dieser Beschränkung durch die fideikommissarische Substitution.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015258Dokumentnummer
JJR_19570327_OGH0002_0070OB00140_5700000_001