Norm
ZPO §503 Z4 E4c5Rechtssatz
Die Frage, ob die Vermutung des § 163 ABGB durch die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens als widerlegt anzusehen sei, ist nicht eine reine Beweisfrage, sondern auch eine Rechtsfrage. Der OGH hat daher diese Frage zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0043582Dokumentnummer
JJR_19570403_OGH0002_0070OB00149_5700000_001