Norm
ASVG §114Rechtssatz
Die Nichtabführung von Dienstnehmerbeiträgen begründet keinesfalls Veruntreuung. - Der Dienstgeber kann nicht nach § 114 ASVG belangt werden, wenn er von dem ihm gemäß § 60 ASVG zustehenden Einbehaltungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. - Stehen ihm im Zeitpunkt der Lohnauszahlung nur die Nettolöhne zur Verfügung, so darf er sich nicht durch deren Kürzung die Mittel zur Zahlung der Kassenbeiträge beschaffen; er muß jedoch, um nicht nach § 114 ASVG straffällig zu werden, spätere Eingänge zur Begleichung der Sozialversicherungsbeiträge verwenden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0084589Dokumentnummer
JJR_19570404_OGH0002_0050OS01051_5600000_001