RS OGH 1957/4/8 Bkd57/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1957
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Norm

DSt 1872 §2 E

Rechtssatz

Darin, daß ein Anwalt die an ihn seitens seiner Klienten und des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer gerichteten Aufforderungen einfach ignoriert, liegt nicht nur eine Verletzung der Berufspflicht; es wird durch ein solches Verhalten auch das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes in der Öffentlichkeit verletzt.

Entscheidungstexte

  • Bkd 57/56
    Entscheidungstext OGH 08.04.1957 Bkd 57/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0054990

Dokumentnummer

JJR_19570408_OGH0002_000BKD00057_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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