RS OGH 1957/4/10 1Ob203/57

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Veröffentlicht am 10.04.1957
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Norm

ZPO §519 Z2 C

Rechtssatz

Unzulässigkeit des Rekurses gegen einen Beschluß des Berufungsgerichtes, mit dem das erstgerichtliche Urteil und das ganze mit einem Abwesenheitskurator auf der Beklagtenseite durchgeführte Verfahren bis zur Klagszustellung als nichtig aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Überprüfung der Voraussetzungen für die Bestellung eines Abwesenheitskurators und ein Zustellversuch zu eigenen Handen des Beklagten aufgetragen wird.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 203/57
    Entscheidungstext OGH 10.04.1957 1 Ob 203/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0043801

Dokumentnummer

JJR_19570410_OGH0002_0010OB00203_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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