Norm
ZPO §519 Z2 CRechtssatz
Unzulässigkeit des Rekurses gegen einen Beschluß des Berufungsgerichtes, mit dem das erstgerichtliche Urteil und das ganze mit einem Abwesenheitskurator auf der Beklagtenseite durchgeführte Verfahren bis zur Klagszustellung als nichtig aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Überprüfung der Voraussetzungen für die Bestellung eines Abwesenheitskurators und ein Zustellversuch zu eigenen Handen des Beklagten aufgetragen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0043801Dokumentnummer
JJR_19570410_OGH0002_0010OB00203_5700000_001