Norm
JN §49 Z5Rechtssatz
Keine Streitigkeit aus einem Bestandvertrag, wenn der Hauseigentümer die Mieterin auf Räumung des Gartens, bezüglich dessen sie kein Benützungsrecht hat, von einigen Fahrnissen, die sie dennoch dort abgestellt hat, klagt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0046599Dokumentnummer
JJR_19570410_OGH0002_0070OB00167_5700000_001