Norm
DSt 1872 §2 C3Rechtssatz
Berufspflichtverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein bestellter Armenverteidiger, ohne um seine Enthebung anzusuchen oder enthoben zu sein, die Hauptverhandlung einfach nicht besucht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0054914Dokumentnummer
JJR_19570425_OGH0002_000BKD00026_5700000_001