- 2 Ob 149/57
Entscheidungstext OGH 30.04.1957 2 Ob 149/57
Veröff: RZ 1957,104
- 5 Ob 159/65
Entscheidungstext OGH 22.12.1965 5 Ob 159/65
Veröff: RZ 1966,88
- 5 Ob 116/66
Entscheidungstext OGH 23.06.1966 5 Ob 116/66
nur: Der Verlust des Rechtsbesitzers bei einem Recht, dass auf ein Dulden gerichtet ist (Wegerecht), wird durch die Widersetzlichkeit des zur Duldung Verpflichteten (Errichtung einer Verbotstafel) erst dann verloren, wenn der Besitzer des Rechtes es bei der Widersetzlichkeit bewenden lässt und die Erhaltung des Besitzes nicht fristgerecht einklagt. (T1)
Beisatz: Wasserbezugsrecht (T2)
- 5 Ob 178/69
Entscheidungstext OGH 02.07.1969 5 Ob 178/69
Beisatz: Auch für Ersitzung der Servitut. (T3)
- 6 Ob 204/72
Entscheidungstext OGH 19.10.1972 6 Ob 204/72
Beisatz: Bei der Widersetzlichkeit muss es sich nicht gerade um die Herstellung einer die Ausübung der Dienstbarkeit hindernden Anlage handeln, wie etwa die Errichtung eines Zaunes, es genügen zB auch Drohungen, erforderlich sind aber entsprechende, wirklich hemmende Maßnahmen und im Bedarfsfall die Klageführung. (T4)
- 2 Ob 13/74
Entscheidungstext OGH 25.04.1974 2 Ob 13/74
Vgl auch; Beisatz: Bei dieser "Widersetzlichkeit" muss es sich nicht gerade um die Herstellung einer die Ausübung der Dienstbarkeit hindernden Anlage handeln, wie etwa die Errichtung eines Zaunes; es genügen zB auch Drohungen; erforderlich sind aber entsprechende, wirklich hemmende Maßnahmen des Verpflichteten und im Bedarfsfall die Klageführung des Berechtigten. (T5)
- 5 Ob 544/77
Entscheidungstext OGH 21.06.1977 5 Ob 544/77
Vgl auch; Beisatz: Bei der Widersetzlichkeit muss das Hindernis nicht unüberwindlich sein. Es genügt, dass eine Benützung des Dienstbarkeitsweges auf gewöhnlich und allgemein übliche Art unmöglich wird. (T6)
- 3 Ob 631/79
Entscheidungstext OGH 21.01.1981 3 Ob 631/79
Vgl; Beisatz: Von einer ungehinderten Benützung kann aber nicht mehr gesprochen werden, wenn die Berechtigten den strittigen Weg nur mehr durch das rechtswidrige Betreten eines fremden Grundstückes erreichen konnten. (T7)
Veröff: JBl 1982,32 (Anmerkung von Iro)
- 3 Ob 659/80
Entscheidungstext OGH 08.04.1981 3 Ob 659/80
Vgl auch; Beis wie T6; Beisatz: Wenn der Inhalt der Dienstbarkeit darin besteht, aus einem Ziehbrunnen Wasser zu schöpfen, dann stellt die Entfernung des Ziehbrunnens eine Hinderungshandlung dar. (T8)
- 1 Ob 43/81
Entscheidungstext OGH 03.03.1982 1 Ob 43/81
Vgl auch; Beisatz: Hier: Fischereirecht (T9)
Veröff: RZ 1983/8 S 49
- 7 Ob 572/82
Entscheidungstext OGH 02.04.1982 7 Ob 572/82
Beisatz: Hier: Ladetätigkeit (T10)
- 4 Ob 501/89
Vgl auch; Beis wie T6; Beis wie T7
- 1 Ob 642/89
Auch; nur T1
- 1 Ob 40/89
Entscheidungstext OGH 15.11.1989 1 Ob 40/89
Auch; nur T1; Beisatz: Einleitung eines Verwaltungsverfahrens genügt nicht. (T11)
- 4 Ob 562/94
Auch; Beis wie T5; Beis wie T6
- 1 Ob 25/95
Vgl; Beis wie T11
- 1 Ob 2188/96p
Entscheidungstext OGH 03.10.1996 1 Ob 2188/96p
nur T1, Beis wie T2; Beis wie T5; Beis wie T6
- 10 Ob 144/99w
nur T1; Veröff: SZ 72/136
- 6 Ob 85/00v
nur T1
- 6 Ob 130/01p
Vgl auch; nur T1; Beis ähnlich wie T6; Beisatz: Mit der Anbringung eines leicht wegschiebbaren Faltgatters wird kein beträchtliches Hindernis geschaffen. (T12)
- 7 Ob 146/01y
Auch; nur T1; Beis wie T6
- 1 Ob 181/03d
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Besitzstörungsklage. (T13)
Veröff: SZ 2004/74
- 9 Ob 63/18g
Auch; Beis wie T6
- 1 Ob 166/19x
Entscheidungstext OGH 23.10.2019 1 Ob 166/19x
- 4 Ob 134/21s
Vgl; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Anbringen einer Eisenkette, die das Bewandern des Weges allerdings nicht nachhaltig behindert. (T14)