Norm
AKB §10Rechtssatz
Grundsätzlich wirkt das Urteil gegen den Haftpflichtversicherten im Haftpflichtprozeß noch nicht gegen den Versicherer, es sei denn, daß sich der Versicherer am Prozeß beteiligt hat oder vergeblich zur Intervention aufgefordert worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0041315Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.09.2018