Norm
ABGB §472Rechtssatz
Die Ersitzung einer Dienstbarkeit zugunsten einer Gemeinde ist von erschwerten Voraussetzungen, nämlich vom Erfordernis der Notwendigkeit abhängig. Ein Weg ist notwendig, wenn er eine Verbindung herstellt, für welche die Gemeinde hätte sorgen müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0011538Dokumentnummer
JJR_19570430_OGH0002_0020OB00149_5700000_001