Norm
ABGB §613Rechtssatz
Das Substitutionsgut fällt nicht in die Konkursmasse des Vorerben. Eine trotzdem bewilligte kridamässige Versteigerung des Substitutionsgutes können die Nacherben mit Rekurs bekämpfen, aber jeder von ihnen nur mit Wirkung für sich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0012571Dokumentnummer
JJR_19570508_OGH0002_0020OB00215_5700000_001