Norm
AVG §56Rechtssatz
Die Bestätigung durch die paritätische Kommission war lediglich bei Einweisungen der Bezirksbürgermeister oder der Außenstellen des Wohnungsamtes, nicht aber bei Einweisungen durch die Zentrale des Wohnungsamtes erforderlich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: NationalsozialismusEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0037072Dokumentnummer
JJR_19570515_OGH0002_0010OB00214_5700000_001