RS OGH 1957/5/16 5Os235/57, 7Os80/61, 4Os429/28, 11Os204/63, 11Os275/63, 9Os16/65, 11Os221/65, 11Os1

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Veröffentlicht am 16.05.1957
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Norm

StGB §74 Z5

Rechtssatz

Eine Drohung ist nur dann geeignet, gegründete Besorgnis einzuflößen, wenn der Bedrohte bei unbefangener Erwägung aller Umstände den wirklichen Eintritt des angedrohten Übels erwarten musste.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0092216

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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