Norm
ABGB §1090 IId1Rechtssatz
Das Klagebegehren auf Räumung eines Hofes von einem dort eigenmächtig abgestellten Motorrad ist auch dann abzuweisen, wenn das Motorrad zwar nach Klagseinbringung, aber vor Schluß der mündlichen Streitverhandlung weggeräumt wurde, ohne daß der Beklagte aber dadurch seine Räumungspflicht anerkennen wollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0025256Dokumentnummer
JJR_19570522_OGH0002_0010OB00266_5700000_001