RS OGH 1957/5/22 7Ob239/57

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Veröffentlicht am 22.05.1957
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Norm

AußStrG §2 Abs2 Z5 F1
AußStrG §16 BII1b
AußStrG §16 BII2 1
AußStrG §16 BII2m

Rechtssatz

Zum Begriff der "Nichtigkeit" im Außerstreitverfahren. Wird eine Verfügung nach Anhörung aller Beteiligten vom zuständigen Gericht getroffen, dann kann von einer Nichtigkeit dieser Verfügung auch dann keine Rede sein, wenn sie richtigerweise in einem anderen Akt zu erlassen gewesen wäre.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 239/57
    Entscheidungstext OGH 22.05.1957 7 Ob 239/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0006081

Dokumentnummer

JJR_19570522_OGH0002_0070OB00239_5700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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