Norm
ZPO §519 Z3 DRechtssatz
Die nach dem Gesetz unzulässig Anfechtung eines ohne Rechtskraftvorbehalt ergangenen (echten) Aufhebungsbeschlusses wird auch dadurch nicht möglich, dass die zweite Instanz in den Gründen ihrer Entscheidung den Rekurs ohne Rechtskraftvorbehalt für zulässig erachtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0043932Dokumentnummer
JJR_19570529_OGH0002_0070OB00243_5700000_001