Norm
KFG 1955 §25Rechtssatz
Die Beförderung von Personen auf Kraftfahrzeugen in einer Art und Anzahl, die in dessen Zulassungsschein nicht gedeckt erscheint, ist aus Sicherheitsgründen unzulässig. Die schuldhafte Übertretung eines solchen Verbotes spricht regelmäßig dafür, daß der Täter imstande war, den Eintritt jener Folgen vorherzusehen, deren Abwendung eben diese Vorschrift dient.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0065589Dokumentnummer
JJR_19570603_OGH0002_0050OS00244_5700000_001