Norm
ABGB §372 IId2Rechtssatz
Wenn ohne Erlassung eines Bescheides bloß faktisch Grundstücke für Wehrmachtszwecke beschlagnahmt wurden und Ersatzland zugeteilt wurde, dringt die Räumungsklage des grundbücherlichen Eigentümers durch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0030799Dokumentnummer
JJR_19570605_OGH0002_0020OB00238_5700000_001