RS OGH 1957/6/6 1Ob274/57, 2Ob289/69 (2Ob346/69), 7Ob159/75, 7Ob251/75, 1Ob800/76, 3Ob664/78, 1Ob738

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Veröffentlicht am 06.06.1957
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Norm

ABGB §1491

Rechtssatz

Der Grundsatz, dass Fallfristen von Amts wegen wahrzunehmen sind, ist keineswegs so zu verstehen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen von Amts wegen zu untersuchen sind. Er besagt nur, dass es nicht der formellen Erhebung der Einwendung bedarf. Die tatsächlichen Voraussetzungen müssen aber bereits im Verfahren 1.Instanz behauptet und bewiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0034551

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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