Norm
EO §65 CRechtssatz
Wenn der Exekutionsrichter über Bericht des Vollstreckers, daß die Räumung nicht vollzogen wurde (da in den Räumen ein Dritter war, der eigens Rechte behauptete), eine Verfügung erläßt, daß die Exekution erst über Antrag der betreibenden Partei fortzusetzen ist, so ist dies ein Beschluß gegen den ein Rekurs zulässig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0002292Dokumentnummer
JJR_19570606_OGH0002_0010OB00325_5700000_001