RS OGH 1957/6/6 1Ob325/57

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Veröffentlicht am 06.06.1957
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Norm

EO §65 C
EO §66

Rechtssatz

Wenn der Exekutionsrichter über Bericht des Vollstreckers, daß die Räumung nicht vollzogen wurde (da in den Räumen ein Dritter war, der eigens Rechte behauptete), eine Verfügung erläßt, daß die Exekution erst über Antrag der betreibenden Partei fortzusetzen ist, so ist dies ein Beschluß gegen den ein Rekurs zulässig ist.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 325/57
    Entscheidungstext OGH 06.06.1957 1 Ob 325/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0002292

Dokumentnummer

JJR_19570606_OGH0002_0010OB00325_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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