Norm
ABGB §1327 eRechtssatz
Bei der Bemessung des Schadens, der der Witwe durch den Entfall der Altersrente oder vielmehr der Zuwendungen aus dieser Rente an sie für ihre Unterhaltszwecke erwächst, ist im Wege der Vorteilsausgleichung auch die Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge, die der Verunglückte zum Zwecke der Erlangung der Rente hätte leisten müssen, zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0031562Dokumentnummer
JJR_19570626_OGH0002_0020OB00301_5700000_001