RS OGH 1957/6/26 2Ob301/57

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Veröffentlicht am 26.06.1957
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Norm

ABGB §1327 e
ASVG §332
RVO §1542

Rechtssatz

Bei der Bemessung des Schadens, der der Witwe durch den Entfall der Altersrente oder vielmehr der Zuwendungen aus dieser Rente an sie für ihre Unterhaltszwecke erwächst, ist im Wege der Vorteilsausgleichung auch die Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge, die der Verunglückte zum Zwecke der Erlangung der Rente hätte leisten müssen, zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 301/57
    Entscheidungstext OGH 26.06.1957 2 Ob 301/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0031562

Dokumentnummer

JJR_19570626_OGH0002_0020OB00301_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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