Norm
AngG §1 IIIRechtssatz
Dienstnehmer, der Waren und dazugehörige Rechnungen vom Expeditleiter zu übernehmen und den Käufern zuzustellen hat, leistet auch dann keine kaufmännischen Dienste, wenn er zeitweise Inkassos durchführt, saldiert und einen Kassaskonto berechnet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Zusteller, Auslieferung, Entgegennahme, Zahlung, AngestellteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0028062Dokumentnummer
JJR_19570702_OGH0002_0040OB00063_5700000_001