RS OGH 1957/9/4 2Ob436/57

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Veröffentlicht am 04.09.1957
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Norm

EO §382 Z8 IIIC

Rechtssatz

Durch die vorläufige Ausweisung eines Ehegatten wird nicht in jedem Falle dem anderen Ehegatten bereits die Benützung der gesamten Wohnung bewilligt. Dies wäre nur dann der Fall, wenn auf eine andere Art der Schutz der gefährdeten Partei und damit der Zweck der einstweiligen Verfügung nicht erreicht werden könnte.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 436/57
    Entscheidungstext OGH 04.09.1957 2 Ob 436/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0005439

Dokumentnummer

JJR_19570904_OGH0002_0020OB00436_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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