Norm
UWG §9 B5Rechtssatz
Im Inland genießt lediglich die im Inland registrierte Marke Schutz, nicht aber die im Ausland registrierte, es wäre denn, dass diese ausländische Marke im Inland bereits vor der Registrierung für das inländische Unternehmen für das ausländische Unternehmen als Unternehmenskennzeichen Verkehrsgeltung erlangt hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Schlagwort: markenrechtliches TerritorialitätsprinzipEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0079024Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009