Norm
GOG §89 Abs2Rechtssatz
Ein Zahlungsbefehl kann auch durch ein den Widerspruch enthaltendes Telegramm außer Kraft gesetzt werden, ohne daß es eines ergänzenden Schriftsatzes bedürfte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0109921Dokumentnummer
JJR_19570904_OGH0002_0020OB00424_5700000_001