Norm
ABGB §141Rechtssatz
Auch der väterlichen Großmutter, in deren Pflege und Erziehung sich der Minderjährige befindet, ist ein Antragsrecht und Rekursrecht bezüglich des vom Vater zu leistenden Unterhaltes zuzugestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0006452Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020