Norm
KFG 1955 §83Rechtssatz
Das Abstellen eines unbeleuchteten Kraftfahrzeuges bei Dunkelheit auf dem Fahrzeugverkehr dienenden Flächen an nicht hell beleuchteten Stellen begründet Fahrlässigkeit im Sinne des § 335 StG; der Kausalzusammenhang wird durch verschuldetes Anfahren an dieses Kraftfahrzeug nicht unterbrochen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0065700Dokumentnummer
JJR_19570924_OGH0002_0050OS00420_5700000_001