RS OGH 1957/9/25 7Ob439/57, 6Ob226/59

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Veröffentlicht am 25.09.1957
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Norm

ABGB §364c B2
EO §133

Rechtssatz

Hat die aus einem Veräußerungsverbot Berechtigte der Einverleibung eines (vertraglichen oder zwangsweisen) Pfandrechtes zugestimmt und wurde demzufolge ein Zwangspfandrecht auch tatsächlich einverleibt, so kann doch auf Grund dieser Erklärung allein und ohne ausdrückliche Einwilligung des Berechtigten keine Zwangsversteigerung bewilligt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0002671

Dokumentnummer

JJR_19570925_OGH0002_0070OB00439_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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