Norm
EO §382 Z8 IIICRechtssatz
Wenn der andere Ehegatte aus der ehelichen Wohnung entfernt werden soll, ist im Spruch der einstweiligen Verfügung nicht das Wort "räumen", sondern "verlassen" zu verwenden, um den Provisorialcharakter der einstweiligen Verfügung besser zum Ausdruck zu bringen und eine Räumungsexekution nach § 349 EO, die auch die Entfernung der Fahrhabe des anderen Ehegatten ermöglichen würde, auszuschliessen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0005442Dokumentnummer
JJR_19570925_OGH0002_0020OB00485_5700000_001