Norm
ASVG §332 Abs5 litaRechtssatz
Ein Arbeitnehmer, der fahrlässig den Arbeitsunfall eines anderen Arbeitnehmers desselben Betriebes oder Unternehmens verursacht hat, haftet dem Geschädigten nicht, wenn und soweit ihm eine Belastung mit solchen Schadensersatzansprüchen deshalb nicht zugemutet werden kann, weil seine Schuld im Hinblick auf die besondere Gefahr der ihm übertragenen Arbeit nach den Umständen des Falles nicht schwer ist. Veröff: NJW 1958 H6,235
Schlagworte
*D*, Großer SenatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1957:RS0104455Dokumentnummer
JJR_19570925_AUSL000_0000GS00004_5600000_001