Norm
AnfO §2 Z3Rechtssatz
Das objektive Erfordernis der Gläubigerbenachteiligung ist dann nicht anzunehmen, wenn zufolge der Pfandbelastung der veräußerten Fahrnisse bei dem in Aussicht stehenden exekutiven Verkauf eine etwa der Verpflichteten verbleibende Hyperocha (§ 283 Abs 4 EO) nicht zu erwarten stand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0050741Dokumentnummer
JJR_19571016_OGH0002_0030OB00486_5700000_001