RS OGH 1957/10/23 7Ob433/57

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Veröffentlicht am 23.10.1957
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Norm

JN §1 BIa
JN §42

Rechtssatz

Wenn die für die Begründung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes oder der Zulässigkeit des Rechtsweges maßgebenden Umstände und die das Klagebegehren selbst begründenden Umstände zusammenfallen, ist bei Beurteilung der Zuständigkeit oder der Zulässigkeit des Rechtsweges ausschließlich vom Klagsvorbringen in rechtlicher und tatsächlicher Beziehung auszugehen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 433/57
    Entscheidungstext OGH 23.10.1957 7 Ob 433/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0045500

Dokumentnummer

JJR_19571023_OGH0002_0070OB00433_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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