Norm
ABGB §1323 BRechtssatz
Neuaufforstung eines durch Brand und Dürre beschädigten und teilweise vernichteten Jungwaldes ist nicht Naturalrestitution, weil dadurch der frühere Zustand nicht wieder hergestellt wird. Es wird nur die Möglichkeit geschaffen, daß sich ein Baumbestand entwickelt, der dem früheren vergleichbar ist, aber auch nur dann, wenn die Umweltverhältnisse günstig sind (vgl 2 Ob 545/56 = JBl 1957,189).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0030380Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011