Norm
DSt 1872 §2 HRechtssatz
Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Anwalt, der zuerst einem von ihm zu verteidigenden Strafgefangenen Zigaretten zukommen läßt, dieses Verhalten später, als er deshalb ins Präsidium des Gerichtshofes zu einer Vorsprache eingeladen wird, bestreitet und darüber hinaus sein eigenes Verschulden auf die Gattin des Strafgefangenen abzuwälzen sucht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0056432Dokumentnummer
JJR_19571024_OGH0002_000BKD00040_5700000_001