RS OGH 1957/10/24 Bkd40/57

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Veröffentlicht am 24.10.1957
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Norm

DSt 1872 §2 H

Rechtssatz

Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Anwalt, der zuerst einem von ihm zu verteidigenden Strafgefangenen Zigaretten zukommen läßt, dieses Verhalten später, als er deshalb ins Präsidium des Gerichtshofes zu einer Vorsprache eingeladen wird, bestreitet und darüber hinaus sein eigenes Verschulden auf die Gattin des Strafgefangenen abzuwälzen sucht.

Entscheidungstexte

  • Bkd 40/57
    Entscheidungstext OGH 24.10.1957 Bkd 40/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0056432

Dokumentnummer

JJR_19571024_OGH0002_000BKD00040_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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