Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
Berufspflichtverletzung liegt auch dann vor, wenn ein Anwalt die Vertretung eines Ehegatten im Scheidungsprozeß übernimmt, nachdem er einige Jahre vorher über Auftrag des anderen Gatten Schritte in derselben Richtung (Ehescheidung) unternommen und von ihm eine Information erhalten hatte, mögen sich die Gatten in der Zwischenzeit auch versöhnt haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0055445Dokumentnummer
JJR_19571025_OGH0002_000BKD00043_5700000_001