Norm
EO §36 AbRechtssatz
Im Zweifel, ob ein Verzicht auf die Ausübung des Kündigungsrechtes oder ein Verzicht auf eine erst nach Erwerb eines Exekutiontitels möglich Zwangsvollstreckung vorliegt, ist letzteres anzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0000840Dokumentnummer
JJR_19571030_OGH0002_0020OB00428_5700000_001