Norm
ABGB §297 BRechtssatz
Verhindert der Grundeigentümer den schon vereinbarten Erwerb des Grundes durch den Bauführer, ist ihm der Einwand, es liege eine den Eigentumserwerb kraft Gesetzes hindernde Vereinbarung vor, zu versagen und der Bauführer so zu behandeln, als ob keine Vereinbarung zustandekommen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0009920Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2016