RS OGH 1957/10/31 7Ob467/57, 3Ob559/88

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Veröffentlicht am 31.10.1957
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Norm

ABGB §297 B
ABGB §418

Rechtssatz

Verhindert der Grundeigentümer den schon vereinbarten Erwerb des Grundes durch den Bauführer, ist ihm der Einwand, es liege eine den Eigentumserwerb kraft Gesetzes hindernde Vereinbarung vor, zu versagen und der Bauführer so zu behandeln, als ob keine Vereinbarung zustandekommen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0009920

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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