Norm
ABGB §1151 IBRechtssatz
Planverfassung für einen Wiederaufbau durch Architekten ist Werkvertrag; in der Erklärung des Bestellers, keine eigenen Mittel zur Verfügung stellen zu können, liegt nicht die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0021555Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.09.2014