Norm
ABGB §1165 DRechtssatz
Die Aufgabe eines akademischen Architekten bei einem Umbau liegt in der Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts für die äußere und innere Umgestaltung des Hauses. Es geht nicht an, das Konzept auf einer Kostensumme aufzubauen, welche die vom Bauherrn vorgesehene um ein mehrfaches übersteigt und es diesem zu überlassen nach eigenem Ermessen Änderungen (Streichungen) vorzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0021800Dokumentnummer
JJR_19571106_OGH0002_0010OB00568_5700000_001