Norm
ABGB §837 BRechtssatz
Auch ein Miteigentümer ist bezüglich der eigenmächtig auf die gemeinschaftliche Sache getätigten Aufwendungen wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag zu behandeln und kann entsprechenden Ersatz begehren (vergleiche auch 3 Ob 277/55).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0013782Dokumentnummer
JJR_19571106_OGH0002_0010OB00540_5700000_001