RS OGH 1957/11/7 Bkd65/57

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Veröffentlicht am 07.11.1957
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Norm

DSt 1872 §2 F

Rechtssatz

Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn der Beschuldigte öffentlich einem Kollegen den Vorwurf der falschen Zeugenaussage macht; auch bei subjektiver Überzeugung von der Richtigkeit dieser Behauptung darf ein Anwalt einen solchen Vorwurf nur bei Vorliegen wirklich ausreichender Gründe erheben.

Entscheidungstexte

  • Bkd 65/57
    Entscheidungstext OGH 07.11.1957 Bkd 65/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0055335

Dokumentnummer

JJR_19571107_OGH0002_000BKD00065_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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