Norm
KFG 1955 §82Rechtssatz
Ist eine beabsichtigte Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig angezeigt worden, ist der Lenker nicht verpflichtet, die hinter ihm liegende Fahrbahn dauernd zu beobachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0065555Dokumentnummer
JJR_19571107_OGH0002_0020OB00588_5600000_002