Norm
ABGB §1325 D1aRechtssatz
Nur für einen künftigen Zeitraum kann eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zugesprochen werden, obwohl derzeit kein tatsächlicher Verdienstentgang besteht, (Sicherungsfunktion der Rente), nicht aber für einen bereits verflossenen Zeitraum, in welchem festgestelltermaßen ein solcher Verdienstentgang nicht eingetreten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0030734Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010