Norm
ZPO §27 Abs1Rechtssatz
Ein im Anwaltsprozeß ohne Vertreter erscheinender Beklagter kann keine wirksamen Prozeßhandlungen setzen, daher insbesondere auch nicht seine Einwilligung (ausdrücklich oder stillschweigend) zu einer Klagsänderung geben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0035679Dokumentnummer
JJR_19571113_OGH0002_0070OB00313_5700000_001