Norm
EO §129 Abs2Rechtssatz
Unzulässigkeit eines Rekurses gemäß § 528 ZPO gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem der Rekurs des Betreibenden gegen den Beschluß des Erstgerichtes, der ihm dem Erlag eines Kostenvorschusses unter Androhung der allfälligen Einstellung der Zwangsverwaltung aufträgt, zurückgewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0002669Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.02.2018