RS OGH 1957/11/13 1Ob514/57, 3Ob37/82, 8Ob5/04z, 6Ob236/17z

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Veröffentlicht am 13.11.1957
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Norm

EO §129 Abs2
ZPO §528

Rechtssatz

Unzulässigkeit eines Rekurses gemäß § 528 ZPO gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem der Rekurs des Betreibenden gegen den Beschluß des Erstgerichtes, der ihm dem Erlag eines Kostenvorschusses unter Androhung der allfälligen Einstellung der Zwangsverwaltung aufträgt, zurückgewiesen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0002669

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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