Norm
ABGB §358 IIIRechtssatz
Zum Pflichtenkreis und zur Haftung eines Notars, der Urkundenverfasser und Treuhänder beider Vertragsteile ist. Einer nachträglichen Weisung, die nur von einem Treugeber ausgeht, sachlich ungerechtfertigt ist und den anderen Treugeber belastet, darf der Treuhänder nicht nachkommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0010417Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.08.2018