Norm
ABGB §1090 IId2Rechtssatz
Hat sich der Eigentümer der Sache trotz der Entgeltlichkeit des Verhältnisses das Recht vorbehalten, die Rückgabe nach seinem Gutdünken zu verlangen, dann liegt mangels der Voraussetzungen der Überlassung der Sache auf eine gewisse Zeit ein Bestandvertrag nicht vor. (Kiosk auf dem Grund einer Gemeinde - Leistung von Platzzins).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0025312Dokumentnummer
JJR_19571120_OGH0002_0010OB00614_5700000_001