Norm
ABGB §166 Abs2 FRechtssatz
Wenn es sich darum handelt, ob die außereheliche Mutter mangels eines geregelten Einkommens zu einer entsprechenden Unterhaltsleistung nicht herangezogen werden kann und ob daher der außereheliche Großvater unterhaltspflichtig ist, ist ein Revisionsrekurs ausgeschlossen (Judikat 60 neu).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0104951Dokumentnummer
JJR_19571127_OGH0002_0020OB00536_5700000_001