Norm
DSt 1872 §2 GRechtssatz
Es besteht kein Zweifel, daß durch das Verhalten eines Rechtsanwaltes, der trotz Verhängung von Ordnungsstrafen seiner Verpflichtung, als bestellter Abwesenheitskurator dem Kuratelsgericht im Sinne der erteilten Anordnungen Bericht zu erstatten, nicht nachkommt, Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes in der Öffentlichkeit beeinträchtigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0055049Dokumentnummer
JJR_19571128_OGH0002_000BKD00085_5700000_001