Norm
ABGB §1295 Ia4Rechtssatz
Der Zivilrichter kann trotz der Bindung an das Strafurteil ein über die vom Strafgericht angenommene Schuld des Beklagten hinausgehendes Verschulden annehmen (Verurteilung wegen Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl - Schadenersatz wegen schuldhafter Vorbereitung eines räuberischen Diebstahles; die Mitbeklagten wurden wegen Raubes verurteilt.)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0022755Dokumentnummer
JJR_19571204_OGH0002_0010OB00586_5700000_001